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Veto-Recht für die Bevölkerung

aka "Volkseinwand"

auch als Hashtag auf X (ehemals Twitter)

Ein Vorschlag für mehr direkte Demokratie

Aktuell

Der Bundesrat ist Bestandteil der Gesetzgebung, d.h. der Bundesrat formuliert den Wortlaut mit. Im Rahmen dessen kann der Bundesrat ein bestimmtes Gesetz in zweiter oder vierter Lesung verhindern.

Des Weiteren hat der Bundespräsident die Möglichkeit Beschlüssen des Bundestages die Unterschrift, mit dem sogenannten Veto, zu verweigern. Details siehe Bundespräsident auf Wikipedia

Eine vereinfachte Übersicht zum Gesetzgebungsverfahren gibt eine Grafik im Artikel zum Gesetzgebungsverfahren des Politik Almanach von Politik und Zeitgeschichte. Für eine genauere Beschreibung des Gesetzgebungsverfahrens sei auf die Beschreibung von Deutschen Bundestag verwiesen.

Hintergrund

In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Beschlüssen im Bundestag, die dem Willen der Bevölkerung - nach repräsentativen Umfragen - widersprochen haben. Dies hat entsprechende Folgen und führt auch zu Politik(er)verdrossenheit und zu immer weniger Akzeptanz derselben.

Ein Veto-Recht würde nun die Möglichkeit schaffen, dass man einzelnen Positionen einer Partei - auch wenn man die Partei zuvor selbst gewählt hat - später widersprechen kann. Ohne die spätere Einspruchs/Widerspruchs-möglichkeit können sich viele Wähler aber nicht entscheiden - und gehen in Folge nicht wählen.

Auch in weiteren Fällen kann sichergestellt werden, dass der Souverän nicht übergangen wird:

  • “Politische” Kompromisse aus Koalitionsverhandlungen
  • Nach unvorhergesehenen Ereignissen:
    • “angepasste” Wahlversprechen
    • Themen bzw Lösungen, die zuvor nicht im Blick waren

Vorschlag

Die wahlberechtigte Bevölkerung sollte das Veto-Recht direkt wahrnehmen können.

Nach dritter Lesung im Bundesrat erfolgt binnen drei Tagen die Information in die Gesellschaft. Die Regierung muss hierzu eine Petition erstellen und der Bevölkerung Zugang zur Thematik ermöglichen - mit sämtlichen Protokollen zur Thematik inklusive der Ausschuss-Sitzungen.

Die Gesellschaft erhält mit der Petition das Recht binnen 4 Wochen seinen Einwand durch seine Unterschrift kundzutun. Nach einem erfolgreichem Mindestquorum der Petition wird eine Volksabstimmung initiiert.

Die Höhe des Mindestquorums ergibt sich aus der Höhe der Quoren der einzelnen Bundesländer; entspricht somit ungefähr einem Zwölftel der Wahlberechtigten des Bundes.

Bei Nicht-Erreichung des Mindestquorums gilt die Annahme der stillen Zustimmung durch die Gesellschaft. Es geht dann automatisch in die vierte Lesung und zur endgültigen Beschlussfassung durch den Bundestag / Bundespräsidenten.

Bei erfolgreicher Petition mit Erfüllung des Quorums zur Volksabstimmung muss diese binnen 6 Wochen stattfinden.

Die Volksabstimmung ist nach Wortlaut des Gesetzes mit dem Titel aus der Petition, mit Ja oder Nein, zu beantworten.

Das Ergebnis der Volksabstimmung ist bindend. Bei Ablehnung gilt das Gesetz durch die Gesellschaft nicht akzeptiert und geht somit zur Wiedervorlage in die erste Lesung.

Kurz-Zusammenfassung des Vorschlags

Bevor ein Gesetz zustande kommt wird eine Petition aufgesetzt. Wenn ausreichend viele Wähler die Petition unterschreiben - und somit ihr Veto einlegen, dann muss es zu einer bindenden Volksabstimmung kommen.

Alternative

Alternativ zur Volksabstimmung (Ja / Nein) wird die Entscheidung zur der Gesetzesvorlage einem Bürgerrat übergeben.

Dieser geloste Bürgerrat versammelt sich an einem Ort. Er wird nun durch jeweils einen Vertreter einer Partei über das Gesetz und dessen Grundlagen informiert. Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen erhält der Bürgerrat die Möglichkeit sich weitere Fachinformationen von dritter Seite einzuholen.

Der Beschluss des Bürgerrates (Ja / Nein) erhält denselben Stellenwert wie das Ergebnis einer Volksabstimmung und ist somit in Folge bindend für die Politik. Bei Zustimmung erfolgt die vierte Lesung. Bei Ablehnung geht das Gesetz nach Korrektur in die erste Lesung.

Die Konstituierung eines Bürgerrates sowie die Aufwandsentschädigungen für die gelosten Teilnehmer wären geringer als die Kosten für eine bundesweite Volksabstimmung.

Auch die Entscheidung durch einen Bürgerrat wäre schneller als über eine Volksabstimmung.

Die Kosten für den Bürgerrat sowie auch ggf. geladene Experten und Expertisen trägt der Bund.

social/veto.txt · Last modified: 2025/02/09 by hayati